Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 260/2009
Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen,
auch wenn dieses noch andauert
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
entschieden, dass über den Antrag auf Restschuldbefreiung nach Ende der
Laufzeit der Abtretungserklärung (6 Jahre ab Eröffnung des
Insolvenzverfahrens) auch dann von Amts wegen zu entscheiden ist, wenn
das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen
werden kann.
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Der B.I.G. - Bleib im Geschäft e.V. hat sich eines Tabuthemas angenommen: Der Unternehmerinsolvenz
B.I.G. - Bleib im Geschäft e.V. ist der Auffassung, dass diese Krisensituation zugleich auch die Chance für einen Neubeginn beinhaltet. Menschen, die eine solche Krise durchstehen, gewinnen an Erfahrung und sind häufig kompetenter als mancher "Schönwetterkapitän". Entscheidenden Einfluss auf die Arbeit des Vereins haben die Erfahrungen von Frau Koark im Umgang mit ihrer eigenen Insolvenz. Ihr Buch "Insolvent- und trotzdem erfolgreich" endet mit den Worten "Es geht immer weiter!"
Der B.I.G. - Bleib im Geschäft e.V. versteht sich als Anlaufstelle für alle von Insolvenz bedrohten oder betroffenen Personen. Er hilft Unternehmern, die vor der Insolvenz stehen oder sich in ihr befinden, mit Rat und Tat. Zudem informiert der Verein über das Thema Insolvenz und führt öffentliche Veranstaltungen hierzu durch. Der Verein bietet zudem eine Plattform für den Informationsaustausch unter Betroffenen und Interessierten. (zum Forum )
B.I.G. - Bleib im Geschäft e.V. eine Initiative der Autorin Anne Koark und einschlägigen Fachleuten, wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater und Psychologen. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
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