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§ 4d Rechtsmittel

§ 4d Rechtsmittel

(1) Gegen die Ablehnung der Stundung oder deren Aufhebung sowie gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.

(2) Wird die Stundung bewilligt, so steht der Staatskasse die sofortige Beschwerde zu. Diese kann nur darauf gestützt werden, dass nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners die Stundung hätte abgelehnt werden müssen.

Telefon: 089 12711560

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News

Schlecker-Umsatz ist nach der Insolvenz offenbar gestiegen

Der Umsatz der Drogeriekette Schlecker ist laut einem Medienbericht nach der Insolvenz gestiegen. Dennoch tut sich der Insolvenzverwalter sehr schwer damit, einen Käufer für das Unternehmen zu finden. Ein Grund: Die Zahl der Klagen von gekündigten Mitarbeitern ist deutlich höher als erwartet.

Quelle & Weiterlesen: Der Westen 

Insolvenzen Februar 2012: 4,5 % weniger Unter­nehmens­insol­venzen im Februar 2012

Pressemitteilung Nr. 157 vom 08.05.2012:

WIESBADEN – Im Februar 2012 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2 353 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 4,5 % weniger als im Februar 2011. Im Januar 2012 wurde ein Anstieg der Unternehmensinsolvenzen von 0,7 % gegenüber dem Januar 2011 registriert. Davor waren die Unternehmensinsolvenzen von September 2010 bis Dezember 2011 jeweils gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat zurückgegangen.

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