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B.I.G. - Bleib im Geschäft

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B.I.G. - Bleib im Geschäft e.V. ist der Auffassung, dass diese Krisensituation zugleich auch die Chance für einen Neubeginn beinhaltet. Menschen, die eine solche Krise durchstehen, gewinnen an Erfahrung und sind häufig kompetenter als mancher "Schönwetterkapitän". Entscheidenden Einfluss auf die Arbeit des Vereins haben die Erfahrungen von Frau Koark im Umgang mit ihrer eigenen Insolvenz. Ihr Buch "Insolvent und trotzdem erfolgreich" endet mit den Worten "Es geht immer weiter!"

Der B.I.G. - Bleib im Geschäft e.V. versteht sich als Anlaufstelle für alle von Insolvenz bedrohten oder betroffenen Personen. Er hilft Unternehmern, die vor der Insolvenz stehen oder sich in ihr befinden, mit Rat und Tat. Zudem informiert der Verein über das Thema Insolvenz und führt öffentliche Veranstaltungen hierzu durch. Der Verein bietet zudem eine Plattform für den Informationsaustausch unter Betroffenen und Interessierten. (zum Forum)

B.I.G. - Bleib im Geschäft e.V. ist eine Initiative der Autorin Anne Koark und einschlägigen Fachleuten, wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater und Psychologen. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.

Der Verein sucht Fördermitglieder, die die Ziele des Vereins unterstützen.

Telefon: 089 12711560

Inhalte auf dieser Webseite finden:

News

4,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen im November 2011

Pressemitteilung Nr.046 vom 09.02.2012

WIESBADEN – Im November 2011 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2 389 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 4,4 % weniger als im November 2010. Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat hatte es zuletzt im August 2010 gegeben (+ 1,6 %). 

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Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt

Pressemitteilung: Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt
Erscheinungsdatum: 23.01.2012

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Versendung eines Gesetzentwurfs für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform an Länder und Verbände:

Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt. Insolvente Existenzgründer und Verbraucher erhalten schneller als bisher eine zweite Chance, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen. Die Beschleunigung ist auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel zu bezahlen. Künftig können Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei Jahren statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn immerhin die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden.

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