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Aktuelles

Gesetzentwurf zur Restschuldbefreiung: Experten orten Nachbesserungsbedarf

Rechtsausschuss (Anhörung): 14.01.2013

Berlin: (hib/VER) Neun Sachverständige haben Montagmittag vor dem Rechtsausschuss mehrheitlich Nachbesserungen an einer Regierungsinitiative zur Privatinsolvenz gefordert. Diese will mit ihrem Gesetzentwurf „zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (17/11268) ein Anreizsystem schaffen. Schuldnern solle erstmals ermöglicht werden, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, „wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen“, heißt es in der Vorlage. Der Gesetzentwurf führe damit ein Anreizsystem ein, „von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können“. Darüber hinaus enthalte er Vorschläge für verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte, schreibt die Regierung weiter.

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Giving honest businesses a second chance: Commission proposes modern insolvency rules

Businesses hit by the economic crisis will be thrown a lifeline under a new proposal from the European Commission today to modernise Europe’s rules on cross-border business insolvency, helping to give otherwise viable businesses a ‘second chance’.

The Commission is proposing to modernise the current rules on cross border insolvency which date from 2000. Benefitting from ten years of experience, the new rules will shift focus away from liquidation and develop a new approach to helping businesses overcome financial difficulties, all the while protecting creditors' right to get their money back.

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Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung in Europa wird erleichtert

Pressemitteilung: Erscheinungsdatum 07.12.2012 - Quelle: Bundesministerium der Justiz

Zu der heute von den EU-Justizministerinnen und -Ministern angenommenen Reform der Brüssel I-Verordnung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit der Reform der Brüssel I-Verordnung wird die grenzüberschreitende Vollstreckung in Europa erleichtert. Bürger und Unternehmen sparen künftig Zeit und Geld, wenn sie eine Forderung in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchsetzen wollen.


In Zukunft kann zum Beispiel ein deutsches Urteil über eine Kaufpreisforderung auch in Finnland unmittelbar vollstreckt werden, ohne dass dort zuvor ein gerichtliches Zwischenverfahren durchgeführt werden muss. Das bislang erforderliche Vollstreckbarerklärungsverfahren entfällt. Dadurch können erhebliche Kosten eingespart werden. Das Recht leistet so seinen Beitrag zur Stärkung der europäischen Wirtschaft.

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Neues Anreizsystem zur Verkürzung der Restschuldbefreiung

Erscheinungsdatum: 29.11.2012 erschienen: Bundesministerium der Justiz


Zu der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte im Bundestag erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Zahlen belegen, dass die Verabschiedung des neuen Verbraucherinsolvenzrechts für viele Personen ein echter Lichtblick ist: Im Jahr 2011 gab es in Deutschland über 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren und knapp über 20.000 Insolvenzverfahren von ehemals selbständigen Personen. 80 Prozent aller Unternehmensgründungen scheitern in den ersten sieben Jahren. Existenzgründer und Verbraucher müssen eine reelle Chance haben, nicht dauerhaft von einem Schuldenberg erschlagen zu werden. Das Insolvenzrecht soll als das wahrgenommen werden, was es ist: Eine echte zweite Chance für jeden Schuldner.

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Arbeits­losig­keit ist Haupt­aus­löser für private Über­schul­dung

Pressemitteilung Nr. 299 vom 30.08.2012

WIESBADEN – Arbeitslosigkeit ist der häufigste Auslöser für eine Überschuldungssituation bei Privatpersonen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war bei 28 % der im Jahr 2010 von Schuldnerberatungsstellen betreuten Personen die Arbeitslosigkeit Hauptgrund für die Überschuldung.

Aber auch andere Ereignisse wie zum Beispiel Trennung, Scheidung sowie Tod des Partners/der Partnerin (zusammen 14 %) oder eine Erkrankung, Sucht oder ein Unfall (12 %) führten häufig zu kritischen finanziellen Situationen. Weitere Faktoren waren unwirtschaftliche Haushaltsführung (10 %) und gescheiterte Selbstständigkeit (8 %).

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Bericht über den 1. Deutschen Gläubigerkongress am 20.09.2012

PRESSEINFORMATION | 24.09.2012

Bericht über den 1. Deutschen Gläubigerkongress am 20.09.2012

ESUG in der Praxis – Eine Erfolgsgeschichte der Sanierung unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts!?

Das ESUG ist nicht mehr als ein gut gemeinter Anfang“

Insolvenzexperten aus allen Berufsständen sehen Nachbesserungsbedarf und wollen in einem Arbeitskreis gemeinsame Forderungen an die nächste Bundesregierung ausarbeiten

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Schlecker-Umsatz ist nach der Insolvenz offenbar gestiegen

Der Umsatz der Drogeriekette Schlecker ist laut einem Medienbericht nach der Insolvenz gestiegen. Dennoch tut sich der Insolvenzverwalter sehr schwer damit, einen Käufer für das Unternehmen zu finden. Ein Grund: Die Zahl der Klagen von gekündigten Mitarbeitern ist deutlich höher als erwartet.

Quelle & Weiterlesen: Der Westen 

Wohin steuert Griechenland?

Die griechische Wirtschaft liegt am Boden. Viele Firmen schließen oder gehen ins Ausland. Die Banken haben kein Geld, die Touristen bleiben aus. Und wenn sich bei den Wahlen die Radikalen durchsetzen, wird alles noch schlimmer.

Quelle & Weiterlesen: Der Tagesspiegel

Hansa Rostock droht Insolvenz

Das Schicksal von Hansa Rostock liegt in den Händen der Politik. Sollte die Bürgerschaft der Hansestadt am 9. Mai einem Hilfspaket ihre Zustimmung verweigern, müsste der letzte DDR-Meister und -Pokalsieger Insolvenz anmelden.

Quelle & Weiterlesen: Stern.de

Bürgerhausverein vor Insolvenz

Gemeindevertreter konnten sich nicht auf Hilfe für Güterfelde einigen

STAHNSDORF - Es war ein bitterer Abend für Dietrich Huckshold. Die Gemeindevertretung von Stahnsdorf konnte sich am Donnerstag nicht auf einen Rettungsplan für den Verein Bürgerhaus zu Güterfelde 03 einigen, dessen Vorsitzender Huckshold ist. Das heißt: Der Verein muss Insolvenz anmelden.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit dem Finanzamt Potsdam um eine Steuerschuld von etwa 9000 Euro. Sie stammt aus dem Jahr 2004. Der Verein hatte für Zuschüsse aus der Gemeinde in Höhe von 200 000 Euro keine Umsatzsteuer bezahlt. Offenbar herrschte damals Unklarheit über den Status des Vereins. Die zunächst anerkannte Gemeinnützigkeit, wurde später nicht bestätigt. Ohne Gemeinnützigkeit besteht Umsatzsteuerpflicht.

Quelle & Weiterlesen: Märkische Allgemeine Zeitung

Gericht stoppt Fall von Insolvenz-Tourismus

Dass deutsche Richter von diesem Insolvenz-Tourismus nicht begeistert sind, zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln, über den die Arag Versicherung berichtet. Im dortigen Fall (Az. 82 O 15/08) hatte sich der beklagte Schuldner zusammen mit vier weiteren Deutschen eine Wohnung mit zwei Schlafzimmern in London geteilt. Die “Mitbewohner” hatten sich ebenfalls dort eingemietet, um das englische Insolvenzverfahren zu durchlaufen.

Quelle & Weiterlesen: Finanz Tipps

Household debt advisory services in the European Union

Many EU citizens are struggling to service their mortgages or consumer credit, and to pay their rent and utility bills. In 2010, more than one in four persons reported that they felt at risk of becoming over-indebted, while 11.6% were in arrears with payments related to such debts or bills (up from 9.9% in 2007). This Eurofound study focuses on debt advisory services, especially on how access to and quality of services can be improved. The study identifies successful debt counselling measures and outlines the conditions that contribute to good practice.

Quelle: Europa.eu : weiterlesen als PDF Dokument

Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt

Pressemitteilung: Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt
Erscheinungsdatum: 23.01.2012

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Versendung eines Gesetzentwurfs für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform an Länder und Verbände:

Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt. Insolvente Existenzgründer und Verbraucher erhalten schneller als bisher eine zweite Chance, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen. Die Beschleunigung ist auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel zu bezahlen. Künftig können Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei Jahren statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn immerhin die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden.

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Rede: Das Insolvenzrecht ist keine Reformbaustelle

Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beim Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2011 am 28. Oktober 2011 in Berlin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Dr. Niering,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

Reden beginnt man ja gerne mit Zitaten. Dann will ich aus einigen Fachaufsätzen und aus der Presse der letzten Zeit zitieren. „Zum Fortgang der Arbeiten auf der Dauerbaustelle InsO“, heißt es da; oder „ewige Baustelle“, oder sogar. „Die Bauhütte BMJ“.

Ich weiß nicht, warum beim Thema Insolvenzrecht stets auf Baubilder zurückgegriffen wird. Liegt es daran, dass es bedauerlich viele Insolvenzen unter Bauunternehmen gibt? Fällt niemanden mehr etwas Passenderes ein? Nehmen Sie das Wort Bauhütte. Die brauchte man im Mittelalter, weil sich die Arbeiten an den gotischen Domen über mehrere Jahrzehnte erstreckten. Irgendwann waren die Kirchen dann fertig, selbst der Kölner Dom, und blieben unverändert in alle Ewigkeit stehen, die Bauhütten schlossen. Ewiger Friede. Ende aller Baumaßnahmen. Nachdem das ESUG gestern den Bundestag erfolgreich passiert hat, könnte man, um im Sprachbild zu bleiben, jetzt wohl einen Abschnitt der Baustelle schließen. Doch Gesetzgebung endet nicht an einem fixen Zeitpunkt und deshalb passt auch das Baustellenbild nicht.

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Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen angenommen

Erleichterte Sanierung von Unternehmen: Bei Enthaltung aller drei Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Oktober, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (17/5712) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/7511) angenommen. Ausgangspunkt des Gesetzes war die Feststellung dass ein Insolvenzantrag in der Regel erst gestellt wird, wenn das Vermögen restlos aufgezehrt ist und keine Sanierungschancen mehr bestehen. Das bisherige Recht legte der frühzeitigen Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen zahlreiche Hindernisse in den Weg.

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Pressemitteilung: Neues Insolvenzrecht - mehr Chancen zur Sanierung

Erscheinungsdatum:    27.10.2011

Zu dem heute vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit dem heute verabschiedeten Gesetz werden Unternehmenssanierungen einfacher und effektiver. Das Insolvenzrecht ist künftig mehr denn je auf Sanierung statt auf Abwicklung von Unternehmen ausgerichtet.

Das Gesetz wird zu einem Sinneswandel hin zu einer neuen „Insolvenzkultur“ beitragen, denn es bietet überlebensfähigen Unternehmen stärker als bisher eine echte Chance zur Sanierung. Bisher wird die Insolvenz häufig mit persönlichem Scheitern und wirtschaftlichem Versagen verbunden. Zukünftig wird das Insolvenzverfahren für alle Beteiligten planbarer und effektiver und bietet so den Rahmen für eine Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen.

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Bundesgerichtshof: Entscheidung über Restschuldbefreiung

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 260/2009

Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen, auch wenn dieses noch andauert

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass über den Antrag auf Restschuldbefreiung nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung (6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) auch dann von Amts wegen zu entscheiden ist, wenn das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden kann.

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Bundesgerichtshof Beschluss - Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF  BESCHLUSS


IX ZB 94/06   vom  22. März 2007 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren


Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja

InsO §§ 4, 4a; ZPO § 114; BerHG § 1

Beabsichtigt der mittellose Schuldner, einen Insolvenzantrag nebst Verfahrenskos-tenstundung und Restschuldbefreiung zu stellen, kann ihm zur Vorbereitung dieses Antrags kein Rechtsanwalt beigeordnet werden; in Betracht kommt die Gewährung von Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz.


BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZB 94/06 - LG Chemnitz
AG Chemnitz

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und Dr. Fischer am 22. März 2007 beschlossen:

 

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 1. Juni 2006 wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.

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Unternehmensverzeichnis online

Unter www.unternehmensregister.de ist seit 01.01.2007 die zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Firmendaten online. Hier werden die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereit gestellt .

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