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Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen angenommen

Erleichterte Sanierung von Unternehmen: Bei Enthaltung aller drei Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Oktober, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (17/5712) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/7511) angenommen. Ausgangspunkt des Gesetzes war die Feststellung dass ein Insolvenzantrag in der Regel erst gestellt wird, wenn das Vermögen restlos aufgezehrt ist und keine Sanierungschancen mehr bestehen. Das bisherige Recht legte der frühzeitigen Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen zahlreiche Hindernisse in den Weg.

Nun soll die Sanierung durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwaltung, durch Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens und durch einen einfacheren Zugang zur Eigenverwaltung erleichtert werden, um so auch Arbeitsplätze zu erhalten. Die Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der SPD verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, fünf Jahre nach Inkrafttreten dem Bundestag über die Erfahrungen mit den Gesetzesänderungen zu berichten. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen (17/2008) ab, in dem von der Regierung verlangt wird, eine Insolvenzrechtsreform vorzulegen, außergerichtliche Sanierungsverfahren zu stärken und Insolvenzplanverfahren attraktiver zu gestalten.

Quelle: Bundestag

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