Menu Content/Inhalt
Home arrow zum Forum

Login






Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Registrieren
B.I.G. - Forum
Willkommen, Gast
Bitte Anmelden oder Registrieren.
Passwort vergessen?
Re:Hinfallen ist keine Schande, aber l (1 Betrachter)
nach unten Antworten Bevorzugt: 0
Thema: Re:Hinfallen ist keine Schande, aber l
#76
Siegfried Schrör (Besucher)
Hier klicken, um das Profil des Benutzers zu sehen
Hinfallen ist keine Schande, aber l 14.04.2008 03:40  
Liebe Leser,

Hinfallen ist keine Schande, wohl aber liegen bleiben.

Ich denke, dass viele von Ihnen unternehmerisch tätig waren. Das alleine zeugt davon, dass ein besonderer Mut vorhanden war, das Abenteuer "Selbstständigkeit" einzugehen.

Nicht nur in der heutigen Zeit ist es sehr risikoreich ein Unternehmen zu führen. Das war schon immer so. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle. Hin und wieder passiert dann das was keiner gewünscht oder erwartet hat, es kommt zur Insolvenz. In den seltensten Fällen liegen diese Gründe beim Unternehmer selbst. Leider ist es so, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eindeutig kriminelle und unsaubere externe Gründe vorliegen die letztendlich zur Insolvenz führen.

Diese Tatsache wird bedauerlicherweise weder von der aktuellen Insolvenzordnung, noch von der geltenden Rechtssprechung berücksichtigt und anerkannt. In diesem Bezug haben die IHKn in einer umfassenden Rechtspolitischen Stellungnahme an der Gestaltung der Insolvenzordnung mitgestaltet. Die Zielrichtung dabei war jedoch ausschliesslich auf das erste Glied in der Kette fokussiert. Die ursächlichen und kausalen Gründe wurden dabe nicht berücksichtigt. Das ist mehr als unverständlich und gibt den Wurzeln dieses Übels weiterhin freie Bahn. Somit wird uns diese Gefahr auch in Zukunft begleiten.

Es ist erkennbar, dass sich dieser Zustand und diese Freiheit im wirtschaftlichen Umfeld zu einem nicht unbedeutendem Faktor etabliert haben, mit dem ein erheblicher Gewinn erzielt werden kann, wenn alles strategisch gezielt aufgebaut und angewendet wird.

Negative Folgen oder Klagen sind kaum zu erwarten, da durch das geltende Insolvenzrecht, das betroffene Unternehmen nicht einma den Hauch einer Chance hat sich zu wehren.

Aus eigener Erfahrung, hier berücksichtige ich Gespräche mit unserem Wirtschaftsministerium, ist dort das Problem als solches bekannt, wird jedoch als normales Risiko eingestuft und mehr oder weniger geduldet.

Im Ergebnis meiner Erfahrungen ...
-- Insolvenz durch kriminelle Machenschaften
-- ergebnislose Gespräche mit Banken, Industrie- und
Handelskammer, Wirtschaftsministerium usw.
bin ich zwar äußerst enttäuscht und habe auch eine gewisse Wut im Bauch. Gleichzeitig sehe ich aber auch den dringenden Bedarf hier etwas zu ändern! Mit aller Macht!

Ich habe mich trotz aller Schwierigkeiten und Unebenheiten erneut selbstständig gemacht. Dazu habe ich mich natürlich auch formell korrekt, vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse befreien lassen. Das auch mit der Erwartung, dass ich eine lange Zeit unter Aufsicht stehe und nicht tun und lassen kann was ich selber für richtig halte.

Vor ein paar Wochen habe ich durch Zufall eine Artikel im Internet gefunden, der insbesondere die Situation und die Möglichkeiten eines Insolventen erörterte. Das war sehr aufschlussreich und hat mir eine vollkommen neue Orientierung gegeben.

In kurzen Worten beschrieben stellt sich die Situation des Insolventen wie folgt dar :

1.) Er führt sein Leben als Nichtselbstständiger
2.) Er führt sein Leben als Selbstständiger

als Nichtselbstständiger ...
Muss er sich redlich bemühen, schon aus dem Grund, später die Restschuldbefreiung zu erlangen, eine angemessene Beschäftigung aufzunehmen und den Schaden der Gläubiger zu mindern. Dabei unterliegt er der Pfändungsgrenze!

als Selbstständiger ...
Unterliegt er nicht der Pfändungsgrenze, und es kann und soll weder vom Gericht noch vom Insolvenzverwalter vorgeschrieben werden, welche Beträge er aus seinem Geschäft abzuführen hat. Er muss aber im Rahmen seiner neuen geschäftlichen Tätigkeit auch dafür sorgen, dass die Gläubiger befriedigt werden und er dadurch auch in den Genuss der Restschuldbefreiung kommt. Dies unter besonderem Hinweis auf die Insolvenzordnung (§295). Hier ergibt sich eine klare und zweifelsfreie Gleichstellung mit dem Nichtselbsständigen. Diese Situation ist wichtig, und kann entsprechend ausgelegt werden.

Diese Interpretationen sind vom Gesetzgeber bewusst und ausdrücklich so gewollt, und sollen entsprechend angewendet werden.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände ergeben sich für den kreativ denkenden Unternehmer entsprechend gesicherte Aussichten für die Zukunft. Er kann somit störungsfrei seine neue Selbstständigkeit in Angriff nehmen. Er muss dabei aber auch seine Pflichten als Schuldner bedenken und den angemessenen Ausgleich der Schulden betreiben.

Ich hoffe, ich habe damit einige hilfreiche Gedanken gegeben und hoffe, das dadurch etwas Mut aufkommt.

Viele Grüsse

Siegfried Schrör
Please note, although no boardcode and smiley buttons are shown, they are still useable
  Reply Quote
#77
Bungart (Mitglied)
Beiträge: 1
graphgraph
Jetzt offline Hier klicken, um das Profil des Benutzers zu sehen
Re:Hinfallen ist keine Schande, aber l 20.04.2008 20:44 Karma: 0  
Dieser Beitrag empfand ich als sehr interessant. Genau dies habe ich getan. Ich bin hingefallen und wieder aufgestanden, jedoch nicht mit der Entscheidung "nur" Arbeitnehmer zu sein sondern auch wieder den Aufbau einer eigenen Firma zu betrieben. Ich habe einen kleine Erfolg zu verbuchen. Nunmehr suche ich verzweifelt einen bestehenden Kommentar, der aussagt, dass bei einem besonderen Erfolg (Privateinkünft + Firmenerfolg) nicht alles gepfändet werden kann. Dies soll im Münchener Kommentar, Uhlenbruch-Kommentar oder Kölner Kommentar niedergeschrieben sein. Wer kennt diesen Kommentar und kann mir sagen, wo ich diesen finde. Im Internet konnte ich bisher nichts finden.
Please note, although no boardcode and smiley buttons are shown, they are still useable
  Reply Quote
#78
Schroer01 (Mitglied)
Beiträge: 7
graphgraph
Jetzt offline Hier klicken, um das Profil des Benutzers zu sehen
Re:Hinfallen ist keine Schande, aber l 21.04.2008 03:28 Karma: -1  
Hallo Herr Bungart,

per Zufall bin ich auf diesen Artikel gestossen. Leider habe ich keinen Link mehr dorthin. Es war aber der Artikel :

Zur Abführungspflicht des Selbstständigen gem. § 295 Abs. 2 InsO in der Wohlverhaltensperiode
von Professor Dr. Hugo Grote, Köln

Wichtig ist, dass der Insolvente sich entscheidet. Entweder als "Nichtselbstständiger, oder als Selbstständiger.

Wie schon in meinem Beitrag erläutert, ist es wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber es ausdrücklich so gewollt hat, den Selbstständigen in seiner Entwicklung nicht zu behindern. Gleichzeitig wird jedoch auch die Verantwortung zur Erlangung der Restschuldbefreiung in die Hände des Selbstständigen gelegt.

Über mein [Profil] können Sie meine Kontaktdaten einsehen.

Viele Grüsse

Siegfried Schrör
Please note, although no boardcode and smiley buttons are shown, they are still useable
  Reply Quote
#126
Smelki (Mitglied)
Beiträge: 16
graphgraph
Jetzt offline Hier klicken, um das Profil des Benutzers zu sehen
Re:Hinfallen ist keine Schande, aber l 20.07.2009 19:18 Karma: 0  
Liegen bleiben ist auch keine Schande. Jeder hat ein anderes Schicksal, und muss dmait fertig werden. Also bloß nicht entmutigen lassen!!
Please note, although no boardcode and smiley buttons are shown, they are still useable
  Reply Quote
#134
insolvenzmanager (Mitglied)
Beiträge: 4
graphgraph
Jetzt offline Hier klicken, um das Profil des Benutzers zu sehen
Re:Hinfallen ist keine Schande, aber l 22.09.2009 03:18 Karma: 0  
Manchmal ist es gut (für einen Augenblick) liegen zu beleiben uns sich seiner Fähigkeiten zu besinnen, um dann mit neuem Mut ans Werk zu gehen. Ich bin ganz bei Herrn Schrör, der es auf den Punkt gebracht hat!

Mehr Infos zu diesem interessanten Thema - ohne dasss ich Verkaufsabsichten verfolge - sind auch unter meiner Homepage http://www.unternehmerinsolvenz.de
zu finden.
Dieter Büge
Autor von "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz!"

roezror



Smelki schrieb:
Liegen bleiben ist auch keine Schande. Jeder hat ein anderes Schicksal, und muss dmait fertig werden. Also bloß nicht entmutigen lassen!!
Please note, although no boardcode and smiley buttons are shown, they are still useable
  Reply Quote
#139
bgarbs (Mitglied)
Beiträge: 7
graphgraph
Jetzt offline Hier klicken, um das Profil des Benutzers zu sehen
Re:Hinfallen ist keine Schande, aber l 21.03.2010 23:20 Karma: 0  
insolvenzmanager schrieb:
Manchmal ist es gut (für einen Augenblick) liegen zu beleiben uns sich seiner Fähigkeiten zu besinnen, um dann mit neuem Mut ans Werk zu gehen...

Hmm, ja - ist eine Möglichkeit. Hat hier jemand Tipps zum Thema?
Please note, although no boardcode and smiley buttons are shown, they are still useable
  Reply Quote
nach oben Antworten
Powered bei FireBoardHolen Sie sich die neuesten Beiträge direkt auf Ihren Desktop!
designed by made your web.com