Hallo Smelki,
Du kannst fast alles tun, was legal ist.;-)
Es darf nur nicht zum Ergebnis führen, dass Du dieses Geld nicht zurück zahlen kannst und der Gläubiger sein Geld einklagt.
Wie man jedoch fast 80% des Einkommens legal behalten darf (Trotz WVP), erfährst Du in meinem Ratgeber "Finanzielle Freiheit trotz Insolvenz!"
http://www.unternehmerinsolvenz.deBeste Grüße und viel Erfolg!
Dieter Büge, Insolvenzberater und Wirtschaftstrainer
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Smelki schrieb:Ich wollte kurz Fragen ob man sich in der Wohlverhaltungsperiode privat Geld leihenkann, zum Beispiel um es zu investieren oder um eine Gelegenheit zu finanzieren. Muss man dafür etwas besodneres tun?<br><br>Beitrag geändert von: Smelki, am: 18.06.2009 20:19