| Vierter Teil - Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse |
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| Insolvenzordnung (InsO) | |
Vierter TeilVerwaltung und Verwertung der InsolvenzmasseErster AbschnittSicherung der Insolvenzmasse§ 148 Übernahme der Insolvenzmasse§ 149 Wertgegenstände § 150 Siegelung § 151 Verzeichnis der Massegegenstände § 152 Gläubigerverzeichnis § 153 Vermögensübersicht § 154 Niederlegung in der Geschäftsstelle § 155 Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung Zweiter AbschnittEntscheidung über die Verwertung§ 156 Berichtstermin§ 157 Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens § 158 Maßnahmen vor der Entscheidung § 159 Verwertung der Insolvenzmasse § 160 Besonders bedeutsame Rechtshandlungen § 161 Vorläufige Untersagung der Rechtshandlung § 162 Betriebsveräußerung an besonders Interessierte § 163 Betriebsveräußerung unter Wert § 164 Wirksamkeit der Handlung Dritter AbschnittGegenstände mit Absonderungsrechten§ 165 Verwertung unbeweglicher Gegenstände§ 166 Verwertung beweglicher Gegenstände § 167 Unterrichtung des Gläubigers § 168 Mitteilung der Veräußerungsabsicht § 169 Schutz des Gläubigers vor einer Verzögerung der Verwertung § 170 Verteilung des Erlöses § 171 Berechnung des Kostenbeitrags § 172 Sonstige Verwendung beweglicher Sachen § 173 Verwertung durch den Gläubiger |
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