| Zweiter Abschnitt - Entscheidung über die Verwertung |
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| Insolvenzordnung (InsO) | |
Zweiter AbschnittEntscheidung über die Verwertung§ 156 Berichtstermin§ 157 Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens § 158 Maßnahmen vor der Entscheidung § 159 Verwertung der Insolvenzmasse § 160 Besonders bedeutsame Rechtshandlungen § 161 Vorläufige Untersagung der Rechtshandlung § 162 Betriebsveräußerung an besonders Interessierte § 163 Betriebsveräußerung unter Wert § 164 Wirksamkeit der Handlung |
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