| Dritter Abschnitt - Einstellung des Verfahrens |
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| Insolvenzordnung (InsO) | |
Dritter AbschnittEinstellung des Verfahrens§ 207 Einstellung mangels Masse§ 208 Anzeige der Masseunzulänglichkeit § 209 Befriedigung der Massegläubiger § 210 Vollstreckungsverbot § 211 Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit § 212 Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds § 213 Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger § 214 Verfahren bei der Einstellung § 215 Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung § 216 Rechtsmittel |
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